Zusätzlich zu den Fahrstunden üben. Erlaubt?

Foto: privat

Recht & Rat

Laura K. aus Potsdam: „Bald steht die Führerscheinprüfung meiner Tochter an. Sie möchte zusätzlich zu den Fahrstunden üben. Ist das auf einem leeren Parkplatz erlaubt?“

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice): „Kurz: Nein. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nicht erlaubt. Dies gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Die Gerichte haben immer wieder entschieden, dass auch Parkplätze, etwa von Supermärkten, dazuzählen (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22. Mai 2017, Az. 4 StR 165/17). Wer also auf dem leeren Parkplatz eines Geschäfts nach Feierabend herumkurvt, ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen, begeht eine Straftat.

Darauf steht nach § 21 Straßenverkehrsgesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wollen Fahrschüler dennoch üben, empfehlen sich Verkehrsübungsplätze. Dazu muss der Fahrer je nach Platz mindestens 16 oder 17 Jahre alt sein und eine Person mit gültigem Führerschein als Beifahrer dabeihaben.“


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