„Konrad“ kennt sich aus

So sieht er aus – der Schutzstreifen an der Breiten Straße in Rheine. Foto: Stadt Rheine

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Rheine. Die Stadt Rheine hatte sich erfolgreich am Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ beteiligt, eine Förderzusage erhalten und führt seit dem Sommer 2018 die Fördermaßnahme „Konrad“ durch.

Dieses integriert geplante Modellprojekt berücksichtigt aufeinander abgestimmte Maßnahmen wie die dauerhafte Stärkung des Radwegenetzes, die Verbesserung von Serviceeinrichtungen für Fahrradmobilität, die Evaluierung der Maßnahmen oder die begleitende Durchführung einer Informations- und Motivationskampagne. Erste Maßnahmen, wie die Beschaffung von 100 zusätzlichen Abstellbügeln für Fahrräder, die Installation von acht Ladeboxen für Elektroräder in der Radstation oder die Beschaffung einer Zähl­einrichtung für Fahrräder für das projektbegleitende Monitoring, wurden umgesetzt. Planungen für die fahrradfreundlichere Umgestaltung von Straßen oder Serviceeinrichtungen für überdachte Abstellanlagen sind weit fortgeschritten und diverse Ausschreibungen, etwa für die Beschaffung von elektrischen Sonderfahrrädern, laufen.

Im Zusammenhang mit der geforderten Öffentlichkeitsarbeit für das Modellvorhaben wird nun „Konrad“ aktiv. „Konrad“ ist die zentrale Identifikationsfigur des Fördervorhabens: Das Männchen auf dem Rad kennt sich in Rheine aus und weiß, wie gesund, umweltschonend und Zeit und Kosten sparend das Fahrradfahren ist. „Konrad“ gibt Tipps und Informationen rund ums Radfahren weiter und informiert über Termine, Neuerungen und Verkehrsthemen.
Als eines der ersten Themen erklärt „Konrad“ den Schutzstreifen für den Radverkehr. Schutzstreifen für Radfahrer werden jetzt immer häufiger auch in der Stadt Rheine eingerichtet und sind wichtige und sinnvolle Verkehrseinrichtungen, die den Radverkehr fördern und das Radfahren sicherer machen. Viele Bürger wissen jedoch noch nicht, dass das Parken auf dem Schutzstreifen zum Beispiel verboten ist und als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Hierbei ist wichtig: Wer mit seinem Fahrzeug länger als drei Minuten hält oder aus dem Fahrzeug aussteigt, der parkt!

Der Schutzstreifen ist Bestandteil der Fahrbahn und durch eine Leitlinie am rechten Fahrbahnrand gekennzeichnet. Die Leitlinie besteht dabei aus gleich langen Strichen mit gleichmäßigen Abständen. Schutzstreifen sind in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ gekennzeichnet.

Weil der Schutzstreifen zur Fahrbahn gehört, schützt das Abstandsgebot des § 5 Abs. 4 S. 2 StVO Radfahrende auf dem Schutzstreifen unmittelbar. Der beim Überholen einzuhaltende ausreichende Seitenabstand hängt von den Umständen des Einzelfalls ab; Autofahrer sollten jedoch grundsätzlich beim Überholen einen Abstand von mindestens eineinhalb Metern einhalten. Zu dichtes und gefährdendes Vorbeifahren kann als Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat geahndet werden.
Weitere Tipps, Termine und Neues von „Konrad“ gibt es im Internet unter der Adresse www.rheine.de.


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