Telefon- und Internetanbieterwechsel

Margarete Michel-Puckert, Beraterin der Verbraucherzentrale im Stützpunkt Ibbenbüren. Foto: Podszun

Technik

Ibbenbüren. Für einen Wechsel eines Telefon- und Internet­anbieters muss sichergestellt sein, dass die vertraglichen und technischen Voraussetzungen vorliegen. Dazu zählen die Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung (TAE) oder eines DSL-Ports sowie die Portierung von Rufnummern.

Scheitert die Überleitung binnen eines Kalendertages, muss der Altanbieter seinen Kunden wieder mit einem Telefon- und Internetanschluss versorgen. „Bis der Wechsel klappt, fällt über das Vertragsende hinaus nur noch die Hälfte der ursprünglichen Grundkosten an, es sei denn, der Kunde hat das Scheitern nachweislich selbst zu vertreten. Entgelte für Anrufe sind weiterhin in voller Höhe fällig. Der neue Anbieter hat erst einen Anspruch auf das Grundentgelt, wenn der Wechsel erfolgreich abgeschlossen worden ist“, erklärt Margarete Michel-Puckert von der Verbraucherzentrale und gibt Tipps für einen reibungslosen Anbieterwechsel:

Kündigungsfrist ermitteln:

Die Kündigung beim alten Anbieter ist nur zum Ende der´vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Laut Transparenzverordnung muss der Anbieter folgende Informationen monatlich auf der Rechnung ausweisen:
– die Laufzeit des Vertrags,
– die Kündigungsfrist und
– den letzten Kalendertag, an dem die Kündigung beim Anbieter eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern.

Wechsel rechtzeitig einleiten:

Beauftragen Sie den neu gewählten Versorger bei Vertragsschluss mit der Kündigung beim alten Anbieter und mit der Rufnummernportierung, um eine nahtlose Umschaltung des Anschlusses zu ermöglichen.

Daten korrekt angeben:

Achten Sie beim Ausfüllen des Auftragsformulars gründlich auf die korrekte Angabe der Daten. Name und Adresse müssen den Angaben beim alten Anbieter entsprechen.

Scheitern des Wechsels:

Scheitert der Wechsel innerhalb eines Kalendertages letztlich trotz aller Vorkehrungen, sollten Sie dies neben einer Beschwerde an die betroffenen Anbieter umgehend der Bundesnetzagentur melden.

Weitere Infos und Beratung zum Thema erhalten Ratsuchende mittwochs von 10 bis 15 Uhr im Rathaus Ibbenbüren. Bitte beachten Sie: Am 4. und 11. Juli bleibt der Beratungsstützpunkt Ibbenbüren jedoch geschlossen.


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