Einkommensgrenzen und Freibeträge steigen

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Finanzen

(hp). Mehr Netto vom Brutto – das bringen mit dem Jahr 2022 die Erhöhungen von Einkommensgrenzen beziehungsweise Freibeträgen. Allerdings wird wohl auch in diesem und den kommenden Jahren die weiter steigende Inflation – sprich: die steigenden Preise – das Budget von Familien und Alleinstehenden weiter belasten.

 

 

Für alle Steuersätze wurden mit dem Jahr 2022 die Einkommensgrenzen durchgehend um 1,17 Prozent angehoben. Dieser Anpassung berücksichtigt die hohe Inflationsrate des vergangenen Jahres im Steuertarif. So soll der „kalten Progression“ begegnet werden, die ansonsten bewirkte, dass Gehaltssteigerungen in Verbindung mit der Inflation durch eine höhere Steuerbelastung wieder aufgezehrt würden. Löhne und Gehälter werden also nicht höher besteuert, wenn deren Erhöhung lediglich die Inflation ausgleicht.

Grundfreibetrag steigt

Der Grundfreibetrag steigt ab 2022 für Ledige auf 9.984 Euro (240 Euro plus gegenüber 2021). Für Verheiratete steigt der Betrag auf 19.968 Euro (480 Euro plus). Der Grundfreibetrag ist der Betrag des Einkommens, bis zu dem es als sogenanntes Existenzminimum nicht besteuert wird.

Abzugsfähiger Unterhalt für Angehörige steigt

Unterhaltszahlungen für nahe Angehörige können Steuerzahler ab diesem Jahr bis zu maximal 9.984 Euro geltend machen (2021: 9.744 Euro).

Kinderfreibetrag bleibt gleich

Nicht erhöht wurde leider der Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt: Dieser beträgt wie bisher 8.388 Euro je Kind und berechnet sich aus 2.928 Euro für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf zuzüglich 5.460 Euro für dingliche Bedürfnisse des Kindes.

Alleinerziehende werden entlastet

Der sogenannte Entlastungsbetrag kommt Alleinerziehenden bei ihrer Lohn- und Einkommensteuer zu Gute. Dieser Betrag soll die außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigen, die vor allem Alleinerziehende während der Pandemie zu tragen hatten. In den Jahren 2020 und 2021 wurde der Entlastungsbetrag von zunächst rund 1.900 Euro auf rund 4.000 Euro fast verdoppelt. Um insgesamt die besondere Situation Alleinerziehender zu berücksichtigen und zu verbessern, gilt dieser Betrag ab 2022 unbefristet.

Die Tabaksteuer wird erhöht

Für Raucher hingegen wird‘s teurer: Eine Packung Zigaretten (20 Stück) wird in diesem Jahr um rund 10 Cent teurer – dies ist aber nur der erste von insgesamt vier Aufschlägen: Im Jahr 2023 wird das Päckchen um weitere 10 Cent teurer; 2025 und 2026 werden sogar nochmals je 15 Cent aufgeschlagen. Ab dem 1. Juli dieses Jahres werden auch E-Zigaretten – beziehungsweise die entsprechenden Liquids – der „Tabak“-Steuer unterworfen, sogar unabhängig davon, ob diese Nikotin enthalten oder nicht.


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