LKW-Durchfahrtverbot

Foto: Stadt Greven

Greven

Greven. Viele Grevener wird es freuen: Ab Montag (1. August) werden Rathausstraße und Königstraße endlich für den Lkw-Durchfahrverkehr gesperrt.

 

Im Fachjargon der Stadt Greven als Straßenverkehrsbehörde heißt das, es werden die Zeichen 253 der Straßenverkehrsordnung mit Zusatzzeichen 1053-38 „Durchgangsverkehr“ aufgestellt.

Konkret bedeutet es, dass Lkw mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen die Königstraße und Rathausstraße nicht mehr benutzen dürfen, um den Weg von der B219 zur B481 oder umgekehrt durch Grevens Innenstadt abzukürzen – ein Plan, der nach Ansicht von André Kintrup, Leiter des Geschäftsbereichs Verkehr und Grün bei den Technischen Betrieben Greven, ohnehin nicht aufgeht: „Wer die längst ausgeschilderte Umgehung über den Ibbenbürener Damm, also die ehemalige B219 und jetzige L587 und über den Emsdettener Damm, die B481, nutzt, der fährt zwar drei Kilometer mehr, ist aber trotzdem schneller unterwegs. Im Berufsverkehr ist man sogar deutlich schneller.“

Auch landwirtschaftlicher Verkehr darf beide Straßen nicht mehr zur Durchfahrt nutzen. Erlaubt bleibt es aber für die Lkw, Ziele in der Innenstadt anzufahren oder Standorte in der Innenstadt über Rathausstraße und Königstraße zu verlassen. Auch die Zufahrt von der L587 und B481 zum Hansaring ist für Lkw weiter möglich.

Die geplante Beschilderung (beigefügte Fotos und Übersichten) ist mit dem Kreis Steinfurt bereits abgestimmt.