Neuer Bezirksschornsteinfeger

Arno Schürmann ist neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in Tecklenburg und Ibbenbüren.Foto: Kreis Steinfurt

Lengerich

Tecklenburger Land. Arno Schürmann ist neuer Bezirksschornsteinfeger für Tecklenburg und Ibbenbüren und damit Nachfolger von Norbert Minnerup. Er ist erreichbar unter den Telefonnummern 05451 / 5448919 und 0178 / 6251563.

Zu den wichtigsten Aufgaben eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers gehört es, sämtliche Feuerungsanlagen eines Hauses im Rahmen einer Feuerstättenschau auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit zu überprüfen, so der Kreis Steinfurt in einer Pressemitteilung. Dies geschieht zweimal in sieben Jahren. Aus dem sogenannten Feuerstättenbescheid ergeben sich für den Hauseigentümer die Termine, zu denen er die anstehenden allgemeinen Schornsteinfegerarbeiten wie Kehrungen, Messungen und Überprüfungen in Auftrag zu geben hat.

Entschließt sich der Hauseigentümer, nicht den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mit den freien Arbeiten zu beauftragen, sondern einen anderen Schornsteinfegermeister, so ist er verpflichtet, seinem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die Durchführung der Arbeiten mittels eines Formblattes nachzuweisen. Grundsätzlich ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, die Einhaltung der Eigentümerpflichten zu überprüfen und die Durchführung der Arbeiten in sein Kehrbuch einzutragen.

Für den Fall, dass die Arbeiten nicht nachgewiesen werden, ist der Kehrbezirksinhaber verpflichtet, die Kreisordnungsbehörde einzuschalten. Die Ordnungsbehörde kann die ausstehenden Schornsteinfegerarbeiten dann auch gegen den Willen des Hauseigentümers auf dessen Kosten durchführen lassen, heißt es abschließend vom Kreis Steinfurt.