Neue StVO wirkt sich auch auf Emsdetten aus

Am 28. April ist die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Foto: bmvi

Emsdetten

Emsdetten. Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) ist bereits am 28. April in Kraft getreten. Durch einige Regeländerungen und auch erhöhte Bußgelder für bestimmte Verstöße soll sie dazu beitragen, die Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter zu machen.

Um die Sicht zwischen Straße und Radweg zu verbessern, darf vor Kreuzungen und Einmündungen nach der neuen StVO erst mit einem Abstand von 8 Metern geparkt werden, wenn ein baulicher Radweg vorhanden ist. Bislang galt ein Mindestabstand von 5 Metern. 

Diese neue Regelung betrifft in Emsdetten zum Beispiel die Einmündungsbereiche auf der Blumenstraße ab der Lönsstraße, auf dem Brookweg ab Am Strietbach oder die Neubrückenstraße, in denen viele Pkw am Straßenrand parken. Für Park- und Halteverstöße wurde zudem das Verwarngeld erhöht. So werden das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz neuerdings mit 55 Euro geahndet. Auch die Geldbußen für die allgemeinen Park- und Halteverstöße wurden angehoben.

So wurde zum Beispiel das Verwarngeld für das Parken ohne Parkschein wie auch für das Parken ohne Parkscheibe von bislang 10 Euro auf 20 Euro erhöht. Außerdem wurde ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt. Das Verwarngeld beträgt hier 55 Euro. In Emsdetten betrifft diese Regelung zum Beispiel die E-Parkplätze am Sandufer und auf dem Bahnhofsvorplatz.


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