Der Betreuungsverein berät wieder persönlich

Neue Besetzung: Neben der langjährigen Beraterin Barbara Roters (r.) haben Gerontologin Laura Wolf (M.) und Ulrike Katerkamp (l.) in der Verwaltung ihre Arbeit im Betreuungsverein aufgenommen. Foto: Caritasverband Steinfurt

Steinfurt

Steinfurt-Borghorst. Unter Einhaltung der Hygienevorgaben, die aufgrund der Corona-Pandemie herrschen, bietet der Betreuungsverein des Caritasverbandes Steinfurt ab sofort wieder Individualberatungen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Büro an der Emsdettener Straße 21 in Steinfurt-Borghorst an. Wegen der Pandemie war die persönliche Beratungsarbeit vorübergehend eingestellt worden.

Die Beratung des Betreuungsvereins dient insbesondere der Unterstützung von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehöriger bei der Anwendung der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsvollmacht und der Patientenverfügung. „Aber auch alle anderen persönlichen Themen und Probleme können angesprochen werden“, machen Barbara Roters und Laura Wolf vom Betreuungsverein die Bandbreite des Beratungsangebots deutlich.

„Vom Grundsatz her sollte jeder Erwachsene eine Vorsorgevollmacht aufsetzen, da es ja nicht nur im höheren Alter vorkommen kann, in Situationen zu geraten, in der jemand nicht mehr eigenständig seinen Willen kundtun kann“, betont Sozialarbeiterin Barbara Roters. Ein Beispiel für eine temporäre Entscheidungsunfähigkeit bei jüngeren Menschen ist ein Unfall, bei dem jemand bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert wird.

„Mit dem Hinterlegen einer Vorsorgevollmacht, in der eine bestimmte Person für die Umsetzung der Wünsche der nicht entscheidungsfähigen Person benannt wird, wird verhindert, dass das Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellt, der dann die Betreuung übertragen bekommt“, ergänzt Gerontologin Laura Wolf.

„Allerdings sollte nur eine Person aus dem privaten Umfeld mit der Vorsorgevollmacht betraut werden, zu dem ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis besteht“, so die Beraterinnen. Dass eine solche Beratung Ängste bei den Ratsuchenden auslösen kann, ist für Barbara Roters sehr plausibel, geht es doch bei der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung gewissermaßen darum, wie jemand seine „Lebensreise“ zu Ende führen will. Eine Patientenverfügung tritt etwa bei medizinischen Notfällen in Todesnähe in Kraft und regelt die Behandlungswünsche des Patienten.

„Da kommen manchmal ganze Lebensgeschichten und die mit ihnen verbundenen Emotionen auf den Tisch“, weiß Barbara Roters. Und Laura Wolf betont: „Mit diesem Beratungsangebot unterstützen wir alle Ratsuchenden für ein möglichst selbstbestimmtes Leben und leisten damit einen Beitrag zur Lebensqualität vor allem von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen und deren Angehörige in unserer Region.“

Interessierte können sich montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr telefonisch unter 02552 / 70634 oder 02552 / 70623 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! für einen persönlichen Termin anmelden. In der Regel kann dieser innerhalb von zwei bis drei Wochen vereinbart werden.

Sollte es sich um eine akute Situation handeln – etwa vor einer plötzlichen, schwerwiegenden Operation – kann auch kurzfristig ein Not-Termin vereinbart werden. Alle Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und sind kostenlos.


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