Was darf man am Offlumer See

Der Offlumer See Foto: Stefan Klausing / Gemeinde Neuenkirchen

Ausflugsziele

Neuenkirchen/Kreis Steinfurt. Was darf man am Offlumer See, was darf man nicht – darüber hat die Gemeinde Neuenkirchen im Frühjahr bereits aufgeklärt und zum Teil rege Diskussion ausgelöst. Doch neu war das alles nicht, sondern in der Gemeingebrauchsverordnung der Bezirksregierung Münster geregelt.

Diese wurde nach Ablauf der alten Verordnung zum Jahresende nun neu gefasst und gilt seit dem 21. August.

Inhaltlich hat sich die neue Verordnung wenig verändert, es wurde lediglich klarer definiert, was beispielsweise Wasserfahrzeuge (Boote, Schiffe und sonstige wie zum Beispiel Floß, Surfbrett, Schwimminsel und Stand-up-Paddle) sind und auch die Shisha-Pfeifen, die bei der vorherigen Fassung noch nicht in Mode waren, werden nun explizit genannt - auch um Missverständnisse zu vermeiden. Das Baden und Schwimmen ist weiterhin von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang nur an der Badestelle erlaubt und auch die Flasche Wein oder Bier im Sonnenuntergang auf den befestigten Stufen der Terrasse ist nun gestattet – solange es keine anderen Besucher stört.

Ausgenommen vom Verbot zum Befahren des Sees sind die sogenannte Belly-Boote, die nun im Rahmen der rechtmäßigen Fischereiausübung genutzt werden dürfen, sowie Nutzungen im öffentlichen Interesse, die wiederum bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Steinfurt beantragt werden müssen.

Der Maßstab der Ausnahmen am Offlumer See orientiert sich dabei ganz klar am Wasserschutz. In der Präambel heißt es: „Der Offlumer See liegt im Wasserschutzgebiet für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Offlum der Stadtwerke Ochtrup. Um den vorrangigen Zweck der öffentlichen Wasserversorgung nicht zu gefährden, müssen direkte und indirekte Verschmutzungen von dem See ferngehalten werden. Die Nutzung des Offlumer Sees für Erholungszwecke kann deshalb nur unter den nachstehenden Beschränkungen zugelassen werden.“ Die neue Verordnung tritt am 31. Dezember 2035 außer Kraft.

„Ich bin froh, dass die Bezirksregierung dem Wunsch der Gemeinde Neuenkirchen gefolgt ist und die Ausnahmen klarer benannt hat. Mit der alten Verordnung hatte es in der Vergangenheit doch einige vermeidbare Missverständnisse gegeben“, sagt Bürgermeister Willi Brüning. Und weiter: „Ich wünsche mir, dass am See nun wieder Ruhe einkehrt und die Besucherinnen und Besucher den See nutzen, für den er damals im Rahmen der Regionale aufgewertet wurde – der sanften Erholung.“ Daher solle auch jeder den See so wieder verlassen, wie er in gerne vorfinden möchte.


Anzeige