Auswertung unserer Telefonaktion Organspende

Rund 9.200 schwerkranke Menschen warteten in Deutschland im Jahr 2020 auf ein Spenderorgan, das ihr Leben retten könnte. Dem gegenüber standen bundesweit 913 Organspenderinnen und Organspender. Foto: BzgA

Gesundheit

Kreis Steinfurt. Das Expertenteam der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, BzgA, beantwortete im Rahmen einer Telefonaktion vor drei Wochen Fragen unserer Leser zum Thema Organspende. Hier unsere Zusammenfassung:

Werde ich als Angehöriger immer nach der Entscheidung des Verstorbenen zur Organspende gefragt?

In neun von zehn Fällen gibt es leider keinen im Spenderausweis oder in der Patientenverfügung dokumentierten Willen bezüglich der Organspende. Daher werden die Angehörigen um eine Entscheidung nach dem mutmaßlichen Wunsch des verstorbenen gebeten. Leichter ist es für Angehörige, wenn der Verstorbene seine Entscheidung schriftlich hinterlegt hat.

Braucht man für den Spenderausweis eine ärztliche Untersuchung?

Nein, das ist nicht notwendig und wäre auch nicht sinnvoll, da sich der gesundheitliche Zustand eines Menschen fortwährend ändern kann. Die Entscheidung über eine Organentnahme wird erst nach dem Tod getroffen.

Kann ich meine Meinung zur Organspende ändern?

Natürlich. Dann müssten Sie allerdings Ihren bisherigen Organspenderausweis vernichten und einen neuen ausfüllen. Wenn Sie eine Patientenverfügung verfasst haben, prüfen Sie bitte, ob Sie diese an Ihre neue Entscheidung anpassen müssen. Auch im künftigen Online-Register wird eine Meinungsänderung problemlos möglich sein.

Gibt es eine Altersbegrenzung, ab wann man seine Entscheidung zur Organspende dokumentieren kann?

Ab dem 16. Geburtstag können Jugendliche ihre Zustimmung zur Organ- und Gewebespende erklären. Die Zustimmung der Eltern ist nicht nötig. Bereits ab dem 14. Geburtstag können sie einer Organ- und Gewebeentnahme widersprechen.

Wie wird gewährleitet, dass ein Mensch wirklich hirntot ist, bevor Organe entnommen werden?

Der Hirntod muss von zwei qualifizierten Fachärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Diejenigen Ärzte, die den Hirntod feststellen, dürfen nicht an der Organentnahme und nicht an der Transplantation beteiligt sein.

Kommt auch im hohen Alter von über 80 eine Organspende noch in Frage?

Ihr Lebensalter ist kein Hinderungsgrund. Der älteste Organspender war 98 Jahre, die älteste Gewebespenderin sogar 102 Jahre alt. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann immer erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch überprüft werden.

• Weitere Informationen gibt es beim gebührenfreien Infotelefon Organspende unter der Rufnummer 0800 / 9040400, Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr. Dort können auch kostenlos Organspendeausweise und Informationsmaterial angefordert werden: unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! per E-Mail sowie unter www.organspende-info.de im Internet


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