Wieder tägliche Besuche möglich

Diese Kontakte sind nun wieder möglich.Foto: privat

Rund ums Kind

Rheine. Ein spezielles Hygienekonzept für die geburtshilflichen Kliniken der Mathias Stiftung ermöglicht wieder tägliche Besuche nach der Geburt und die Nutzung von Elternzimmern.

Bisher war es so, dass aufgrund der erhöhten Corona-Infektionszahlen im Kreis Steinfurt keine täglichen Besuche in den geburtshilflichen Kliniken der Mathias Stiftung möglich waren. Zwar konnte eine Begleitperson bei der Geburt dabei sein, doch nach der Geburt waren tägliche Besuche nicht mehr möglich.

Das ändert sich nun: Die Mathias Stiftung hat ein spezielles Hygiene-Konzept entwickelt, dass wieder tägliche Besuche in den geburtshilflichen Kliniken ermöglicht. Dies gilt ab sofort für Geburten im Klinikum Rheine sowie im Klinikum Ibbenbüren. So können Mütter die Freude über ihren Nachwuchs mit ihrem Partner oder einer ausgewählten Bezugsperson teilen.

Außerdem können Eltern die ersten Tage nach der Geburt wieder gemeinsam mit ihrem Neugeborenen in einem Elternzimmer verbringen. Und so sieht das Hygiene-Konzept für die geburtshilflichen Kliniken aus: Eltern legen im Kreißsaal eine Besuchsperson fest. Diese fest definierte Person darf nach der Geburt und nach Vorlage der Besuchserlaubnis Mutter und Kind täglich zwischen 14 und 20 Uhr besuchen. Die gewählte Person besitzt in der Zeit des Aufenthalts von Mutter und Kind im Krankenhaus das alleinige Besuchsrecht, es lässt sich nicht übertragen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen zählen das Tragen einer medizinischen Maske sowie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen.

Die Patientensicherheit ist in der Stiftung Mathias-Spital besonders wichtig, daher dürfen die Väter das Zimmer während des Aufenthalts nicht verlassen. Das gilt auch für die Elternzimmer. Regelmäßiges Lüften sollte ebenfalls beachtet werden. Ist die Besuchszeit vorbei, bittet die Stiftung die Angehörigen, das Krankenhaus auf dem kürzesten Wege zu verlassen. Bei grippeähnlichen Symptomen müssen Besuche zum Schutz von Mutter und Kind sowie anderen Personen im Gebäude eingestellt werden.


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