Mindestlohn, CO2-Preis, Zusatzbeitrag: Was bringt 2021 fürs Portemonnaie?

Vor allem im Portemonnaie machen sich zahlreiche neue Gesetze und Regelungen in diesem Jahr bemerkbar. Foto: Podszun

Finanzen

(hp) Ein neues Jahr bringt immer auch eine Fülle neuer Gesetze und Regeln mit sich – angefangen von neuen Verkehrszeichen bis hin zu einschneidenden Gesetzesänderungen. In diesem Jahr greifen neue Gesetze vor allem in unsere privaten Finanzen ein – nicht immer zu unserem Vorteil.

Aber auch unseren ganz banalen Alltag werden einige der neuen Regeln verändern.

Wir stellen Ihnen einige der die wichtigsten Änderungen in 2021 vor.

Plus im Portemonnaie

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 9,50 Euro pro Stunde und wird alle sechs Monate weiter erhöht: im Juli auf 9,60 Euro, dann auf 9,82 Euro und zuletzt am 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Auch der Mindestlohn für Azubis steigt: Bisher gab es mindestens 515 Euro monatlich – ab diesem Jahr steigt die Vergütung im ersten Ausbildungsjahr auf mindestens 550 Euro. Ist der Arbeitgeber allerdings tarifgebunden, kann der Azubi noch deutlich mehr in seiner Lohntüte finden.

Kindergeld

Ab dem neuen Jahr gibt es pro Kind 15 Euro mehr Kindergeld. Für das erste und zweite Kind gibt es zukünftig 219 Euro pro Monat, für das dritte 225 und ab dem vierten Kind 250 Euro. Zugleich steigt der Kinderfreibetrag: Für Elternpaare steigt er auf 8.388 Euro jährlich, auf die keine Einkommensteuer erhoben wird.

Arbeitstag im Homeoffice

Für jeden vollen Arbeitstag im Homeoffice kann zukünftig ein pauschaler Betrag von 5 Euro geltend gemacht werden – bis zu maximal 600 Euro im Jahr und unabhängig davon, ob es ein dafür eingerichtetes Arbeitszimmer in der Wohnung gibt.

Grundrente

Ab diesem Jahr gibt es die Grundrente für rund für 1,3 Millionen Menschen als Zuschlag auf eine nur kleine Rente.
Ausgezahlt wird die Grundrente an Rentner, die mindestens 33 Jahre Beiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit in die Rentenkasse eingezahlt hat. Ein Antrag auf die Grundrente muss nicht eigens gestellt werden.

Hartz-IV-Regelsatz

Der Hartz-IV-Regelsatz steigt: Alleinstehende Erwachsene erhalten seit dem 1. Januar mit nun 446 Euro 14 Euro mehr im Monat. 18- bis 24-Jährige, die noch bei den Eltern wohnen, erhalten 357 Euro., bis zu fünfjährige Kinder 283 Euro, sechs- bis 13-jährige Kinder 309 Euro und 14- bis 17-jährige Kinder jetzt 373 Euro pro Monat.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag fällt weg – leider nicht für alle. Aber zumindest diejenigen, die weniger als 74.000 Euro Brutto monatlich verdienen – und das sind immerhin rund 90 Prozent aller Steuerzahler – sparen sich seit Januar 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer.

Menschen in finanzieller Notlage profitieren von einer weiteren Restschuldverkürzung. Für alle Insolvenzverfahren nach dem 1. Oktober 2020 wird dessen Dauer von sechs auf drei Jahre glatt halbiert.

Minus im Portemonnaie

Seit dem 1. Januar gilt wieder der „normale“ Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent beziehungsweise bei ermäßig­ten sieben Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs wie zum Beispiel vor allem auf Lebensmittel. Die Steuer war vordem wegen der Corona-Pandemie ab Juli 2020 von 19 auf 16 und von sieben auf fünf Prozent gesenkt worden, um die Konjunktur im Land anzukurbeln.

Seit dem 1. Januar müssen wir alle einen Preis auf von uns verursachtes CO2 bezahlen. Der beträgt im Jahr 2021 25 Euro pro Tonne CO2 und wird schrittweise bis zum Jahr 2025 auf 55 Euro steigen. Ein Liter Benzin ist damit bereits um rund 7 Cent teurer geworden, ein Liter Diesel um 8 Cent.

Der Personalausweis wird deutlich teurer. Rund ein Drittel mehr müssen Sie jetzt für das Dokument bezahlen: Statt wie bisher 28,80 Euro kostet er nun 37 Euro.

Mit dem neuen Jahr steigen die Zusatzbeiträge vieler Krankenkassen. Die Erhöhungen bewegen sich durchschnittlich je nach Kasse zwischen 0,1 und 0,8 Prozent. Betroffen von der Erhöhung sind rund 37 Millionen der insgesamt 56,4 Millionen Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was ist sonst noch neu?

Gaffervideos

Bisher durften Fotos von Unfallopfern oder Verkehrstoten ungestraft aufgenommen werden. Verboten war lediglich das Verbreiten der Aufnahmen. Damit ist Schluss: Jetzt ist bereits das Anfertigen solcher Aufnahmen strafbar und kann mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Einwegplastik darf ab Juli 2021 nicht mehr verkauft werden

Dazu zählen Plastikgeschirr und -besteck, Trinkhalme und Styroporverpackungen für Speisen und Getränke.

Krankschreibungen beziehungsweise Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen werden seit diesem Jahr digital vom Arzt an die Krankenkassen übermittelt. Patienten müssen den „Gelben Schein“ dort also nicht mehr selbst abgeben – allerdings weiterhin beim Arbeitgeber.

Verboten ist ab diesem Jahr ist das „Babyfernsehen“ – also Ultraschalluntersuchungen, die ausschließlich durchgeführt werden, um für die Eltern Bilder oder Filme des Ungeborenen anzufertigen, ohne dass es einen medizinischen Grund dafür gibt.

Die Grüne Versicherungskarte fürs Auto wird weiß. Grund: Versicherungen können das Dokument künftig per Mail versenden und Versicherte es selbst auf weißem Papier ausdrucken.


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