Friseur-Handwerk durch Lockdown stark bedroht

Leere in den Friseursalons, die Mitte Dezember schließen mussten. Viele Selbständige kämpfen um ihre Existenz. Foto: Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf

Wirtschaft

Kreise Steinfurt und Warendorf. Kaum ein Bereich im Handwerk ist vom Corona-Lockdown im Kreis Steinfurt so betroffen wie das Friseur-Handwerk.

Bereits im Frühjahr mussten die rund 580 Friseursalons im Bereich der Friseur-Innungen Steinfurt und Warendorf für mehrere Wochen schließen, und seit Mitte Dezember ruht der Betrieb erneut. Die Salons sind zu, die Beschäftigten zunächst in Kurzarbeit. Die Wochen im Frühjahr haben bereits an der Substanz gezehrt, jetzt denkt so mancher Betriebsinhaber an Entlassungen und Betriebsschließung und sieht sich genötigt, Hartz IV zu beantragen.

Die Situation ist vor allem deshalb für viele so bitter, weil nach dem ersten Lockdown erheblich in die Fri­seursalons in den Infektionsschutz investiert wurde und man Hygienemaßnahmen konsequent umgesetzt hat. Und während die ebenso betroffenen Gastronomiebetriebe oder die Geschäfte im Einzelhandel immerhin noch die Chance haben, durch Lieferservice oder Online-Bestellungen wenigstens etwas an den Verlusten aufzufangen, besteht im Friseurhandwerk keinerlei Chance für eine Kompensation.

Frank Tischner, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf, kritisiert, dass die angekündigten Unterstützungshilfen nicht rechtzeitig ankommen und die Antragstellung zu bürokratisch und kompliziert sind. Die Rückmeldungen zu Anträgen der im Frühjahr gewährten Soforthilfe kamen teilweise erst im Dezember bei den Friseurbetrieben an.

Nicht viel anders sieht es bei Erstattung nach § 56 Infektionsschutzgesetz aus. Anträge von Juli 2020 sind bis heute noch nicht bearbeitet worden. „Und die sogenannte ‚Dezemberhilfe‘ berücksichtigt ausdrücklich keine Betriebe, die aufgrund von Beschlüssen nach dem 2. Dezember 2020 schließen mussten. Das Aus für die Friseursalons kam aber erst am 15. Dezember. Die Hoffnungen vieler ruhen jetzt auf der Überbrückungshilfe III, aber „dafür konnte man bislang noch nicht einmal einen Antrag stellen, da die Online-Abwicklung noch nicht freigeschaltet ist“, erklärt Tischner und ergänzt: „Außerdem fehlen noch die verbindlichen Rechtsgrundlagen.“

Dem KH-Hauptgeschäftsführer geht es nicht um Schuldzuweisungen. Er erkennt die Bemühungen von Politik und Verwaltung in einer bis dahin nicht gekannten Situation an, den oftmaligen Widerspruch von Infektionsschutz und Sicherung der Wirtschaft aufzulösen. Gleichwohl will er nicht verschweigen, dass ein traditionsreiches und für viele unverzichtbares Handwerk erheblich gefährdet ist, wenn Betriebe schließen, nicht mehr ausgebildet wird und die Risiken des Unternehmertums so abschreckend werden, dass die Selbständigkeit noch mehr an Attraktivität verliert. „Die selbständigen Friseurmeisterinnen und -meister können kein Kurzarbeitergeld beziehen, Rücklagen für die Rente werden jetzt für den Lebensunterhalt aufgebraucht, der soziale Abstieg droht“, warnt Tischner und fordert sofortige wirksame Hilfen.

„Kreishandwerkerschaft und Innungen versuchen alles, um ihre Mitgliedsbetriebe zu unterstützen, in dem sie sie informieren, beraten und ihre Interessen über die Handwerksorganisation bei der Politik vertreten“, erklärt er, schränkt aber auch ein, dass der Gesundheitsschutz auch hier oberste Priorität haben muss. „Letztendlich kann nur einer dieser Misere ein Ende setzen, und das ist leider das Virus, auf das weder wir noch die Politik Einfluss haben. Die Bürgerinnen und Bürger können aber durch Vorsicht, Rücksichtnahme und Beachtung der Regeln entscheidend mithelfen. Neben finanzieller Unterstützung wird nur dieses solidarische Handeln beim wirksamen Eindämmen der Infektionen die Existenz der Friseursalons sichern können.


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