Stadttauben auf keinen Fall füttern!

Um die Population der Stadttauben in Schach zu halten, ist es unerlässlich, dass sie nicht von den Besuchern der Innenstadt gefüttert werden. Foto: privat

Emsdetten

Emsdetten. Der Stadt Emsdetten werden zurzeit häufig Belästigungen durch Tauben in der Innenstadt gemeldet. Die sogenannten Stadttauben haben sich durch das künstliche Nahrungsangebot in Form von aktivem Füttern oder dem unachtsamen Wegwerfen von Essensresten zahlreich vermehrt.

Vor diesem Hintergrund möchte die Stadt Emsdetten auf das Taubenfütterungsverbot aufmerksam machen, dass Bestandteil der Ordnungsbehördlichen Verordnung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist. Danach kann das Füttern von Tauben sogar als eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Taubenfütterungsverbote gibt es übrigens in vielen Städten, unter anderem hier in der Region auch in Rheine, Ibbenbüren, Lengerich und Hörstel. Ziel des Taubenfütterungsverbots ist die Bestandsverringerung der Tauben und eine Stabilisierung der Taubenanzahl auf einem verträglichen Niveau. Durch eine Beschränkung des Nahrungsangebots im Stadtgebiet müssen die Tiere ihren Flug­radius zur Nahrungsbeschaffung vergrößern und können aufgrund des, dafür erhöhten, Zeit- und Energieaufwands in geringem Umfang brüten. Dies führt zu einem Rückgang des Nachkommens.

Dieses Vorgehen wird auch von Tierschutzorganisationen im Interesse der Verbesserung der Lebensbedingungen der Tauben anerkannt. Die Populationsdichte führt zu Stress, Krankheiten und Parasitenbefall bei den Tieren. Zudem kann es durch die einseitige Ernährung zu Mangelerscheinungen kommen, sodass Jungtiere weniger erfolgreich aufgezogen werden und früh verenden.

Die Bestandsverringerung der Tauben dient zum einen dem Schutz vor Gesundheitsgefahren, die durch Ungeziefer, Taubenkot oder durch Kadaver verendeter Tiere insbesondere bei immundefizienten Personengruppen wie Kindern, älteren Menschen und Kranken hervorgerufen werden können. Zum anderen soll es dem Ziel dienen, starken Verschmutzungen und Schäden an Baudenkmalen, Gebäuden, Gehwegen und Plätzen entgegenzuwirken, da durch die hohen Reinigungskosten sowohl das Eigentum privater als auch das der öffentlichen Hand betroffen ist.

Fragen dazu beantwortet das Ordnungsamt der Stadt Emsdetten unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne.


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