Benutzungspflicht für Radewege

Foto: privat

Emsdetten

Emsdetten. Die Radwegebenutzungspflicht wird kurzfristig an der Amtmann-Schipper-Straße und an der Straße „In der Lauge“ aufgehoben. Dazu werden an beiden Straßen die Hinweisschilder, die eine Benutzung des Radweges vorschreiben, entfernt.

Eine solche Benutzungspflicht für Radwege liegt vor, wenn eines der folgenden Verkehrszeichen am Radweg angebracht ist:

(von links nach rechts)

• Verkehrszeichen Nr. 237 „Radweg“
• Nr. 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ oder
• Nr. 241-30 „Getrennter Geh- und Radweg“

Wenn an hochbordgeführten Radwegen keine Beschilderung vorhanden ist, handelt es sich um einen sogenannten „Anderen Radweg“. Die Benutzung des Radwegs ist in diesem Fall freiwillig. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an unsichere Radfahrende. Auch wenn ein Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ am Gehweg angebracht ist, dürfen Radfahrende den Gehweg mitbenutzen, können jedoch ebenso auf der Straße fahren. In diesem Fall ist aber Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

Wenn kein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist, dürfen Radfahrende auf der Straße im sogenannten „Mischverkehr“ mit dem Kraftfahrzeug-Verkehr fahren.
Grund für die Aufhebung ist die Anpassung der Beschilderung an die aktuellen Regel­werke für Radwege.


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