Mehr Platz fürs Rad

Das Bild zeigt (v.l.) Helmut Holtkamp (Vorsitzender der ADFC Ortsgruppe Rheine), Michael Wolters (Stadt Rheine) und die Beigeordnete Milena Schauer. Foto: Pressestelle

Rheine

Rheine. Eineinhalb Meter Abstand – diese goldene Corona-Regel gilt auch im Straßenverkehr, nämlich beim Überholen von Fahrradfahrern. Darauf wiesen jetzt Verantwortliche der Stadt sowie Vertreter des ADFC in einer gemeinsamen Aktion hin.

Das rote Banner sowie die Aufkleber an den städtischen Fahrzeugen verdeutlichen, was die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 28. April in der Praxis bedeutet: Wer Radfahrer in der Stadt überholen will, muss ab sofort mindestens eineinhalb Meter Abstand halten; für Räder mit zum Beispiel einem Kinderanhänger sind sogar zwei Meter Abstand Pflicht. Wenn man dann noch eine Fahrradbreite von 80 Zentimetern hinzu rechnet und einen Sicherheitsabstand, den der Radfahrer nach rechts zu parkenden Autos einhält – Stichwort „öffnende Autotüren“ – ist es in Rheine auf vielen Straßen kaum mehr möglich, Radfahrer verkehrsgerecht zu überholen.

Milena Schauer, verantwortliche Dezernentin in Rheine, verweist auf die Hintergründe der neuen Regelung: „Mit der Novelle der StVO will das Bundesverkehrsminis­terium Verbesserungen für den Radverkehr erreichen und das Radfahren sicherer machen. Wir haben in den vergangenen Monaten feststellen können, dass viele Bürger auf das Fahrrad umgesattelt sind. Die Rekordbeteiligung beim Stadtradeln ist ein gutes Beispiel dafür. Aber nur mit genügend Platz können sich die Menschen auf dem Rad sicher und mit ausreichend Abstand bewegen.“

Sie plädiere daher auch aus eigenen Erfahrungen an die Autofahrer, die Sicherheitsabstände einzuhalten, gegebenenfalls mit dem Überholen zu warten und sich hinter dem Rad einzuordnen.


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