Knapp 13.500 Wahlberechtigte in Rheine

Die Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt. Foto: Stadt

Rheine

Rheine. Am 13. September wird der Integrationsrat der Stadt Rheine gewählt. In der vergangenen Woche wurde über 11.500 Wahlberechtigten die entsprechende blaue Wahlbenachrichtigung zugestellt.

Recherchearbeiten im Wahlamt der Stadt Rheine haben ergeben, dass für 1.960 Wahlberechtigte, die bisher nicht im Wählerverzeichnis zur Integrationswahl stehen, ein entsprechender Nachweis über die Wahlberechtigung über das Einwohnermeldeprogramm der Stadt generiert werden kann.

Hierbei handelt es sich beispielsweise um Personen, die außerhalb von Rheine in einer anderen Kommune eingebürgert wurden. Die rund 2.000 weiteren wahlberechtigten Personen wurden nun von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Rheine eingetragen und im Laufe der letzten Woche per Wahlbenachrichtigung über ihr Wahlrecht informiert.
Wer noch keine entsprechende Benachrichtigung im Briefkasten hatte, kann Kontakt zum Wahlamt der Stadt Rheine (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 05971 / 939244) aufnehmen und sich noch bis zum 1. September in das Wählerverzeichnis für die Integrationsratswahl aufnehmen lassen.

Zur Integrationsratswahl wahlberechtigt ist, wer kein Deutscher ist, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder die deutsche Staatsangehörigkeit als Kind ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erworben hat. Zudem muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindes­tens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Hauptwohnung haben. Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bis zum zwölften Tag vor der Wahl (1. September) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Rheine stellen. Ein entsprechender Nachweis über die Wahlberechtigung, etwa eine Einbürgerungsurkunde, ist zu führen. Für die Antragstellung kann das Online-Formular auf der städtischen Homepage genutzt werden.

Das Formular ist erreichbar über www.rheine.de > Rathaus & Service > Wahlen > Integrationsratswahl.


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