In der Fußgängerzone gilt keine Maskenpflicht mehr

Wenn Sie möchten, können Sie mit lächelnder Stoffmaske durch die Innenstadt laufen – oder sogar ganz ohne Maske.Foto: Schulte Renger

Rheine

Rheine. Die Allgemeinverfügung der Stadt Rheine vom 2. November 2020 zur Festlegung von Bereichen, in denen neben den Vorgaben der jeweils geltenden Corona-Schutzverordnung in Rheine eine zusätzliche Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt, wurde aufgehoben.

In allen in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW festgelegten Bereichen gilt die Maskenpflicht weiterhin.

Dies schließt unter anderem den ÖPNV und den Wochenmarkt ein.
Mit der Aufhebung der Allgemeinverfügung entfällt auch die Maskenpflicht in Rheines Fußgängerzone zwischen 7 und 21 Uhr.

Dort fehlt es auch an der entsprechenden Frequenz, mit der die Maskenpflicht begründet wurde.

Die Stadt hat sich dennoch dazu entschieden, die entsprechenden Hinweisschilder zunächst nicht zu entfernen und appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, dort freiwillig weiterhin eine Maske zu tragen, um sich und andere zu schützen.


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