Bundestagswahl 2021 Wahlamt im Neuen Rathaus

Bundestagswahl 2021

Rheine

Rheine. Am 26. September findet die Wahl des 20. Deutschen Bundestages statt. In der 34. und 35. Kalenderwoche werden die Wahlbenachrichtigungen rund 57.000 Wahlberechtigten der Stadt Rheine zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung wird in Form eines Briefes versandt.

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern sie mindes­tens drei Monate vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Außerdem in Rheine wahlberechtigt sind unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland lebende Deutsche, deren letzter deutscher Hauptwohnsitz in Rheine lag. Ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss von dieser Personengruppe spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (5. September 2021) gestellt werden. Ein entsprechender Antrag steht unter anderem auf der städtischen Homepage www.rheine.de > Rathaus & Service > Wahlen > Bundestagswahl zum Download bereit. Weitere Informationen für Auslandsdeutsche bietet der Bundeswahlleiter auf seiner Homepage www.bundeswahlleiter.de  an.

Briefwahlunterlagen

Wer am 26. September nicht persönlich zur Wahl gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Für die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist ein Wahlscheinantrag erforderlich. Einen Wahlscheinantrag samt Briefwahlunterlagen können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos, schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder elektronisch stellen. Folgende Angaben sind erforderlich: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift, gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift.

Auch online ist die Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen möglich. Ein entsprechendes Formular ist auf der städtischen Homepage www.rheine.de > Rathaus & Service > Wahlen > Bundestagswahl zu finden. Das Formular kann auch bequem über den Link www.rheine.de/briefwahl  oder den auf der Wahlbenachrichtigung sowie hier abgedruckten QR-Code erreicht werden. Der QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist personalisiert, sodass der Antragsteller auf die Eingabe seiner Daten verzichten kann; lediglich das Geburtsdatum und eventuell eine abweichende Versandanschrift müssen eingetragen werden. Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird nach erfolgter Antragstellung per Post zugestellt. Zudem besteht die Möglichkeit, den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen direkt im Wahlamt der Stadt Rheine zu beantragen. Dazu ist neben der Wahlbenachrichtigung ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Identifikationsnachweis) bereitzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen. Auch ein Wählen ohne Wahlbenachrichtigung ist möglich.

Wichtig: Wer für einen anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt und/oder persönlich in Empfang nimmt, muss entsprechende schriftliche Vollmachten vorlegen.

Stimmabgabe im Wahlamt

Das Wahlamt der Stadt Rheine ist seit Mittwoch (18. August) geöffnet. Neben der Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen kann die Briefwahl auch direkt vor Ort vorgenommen werden. Das barrierefreie Wahlamt befindet sich im Neuen Rathaus, 1. Obergeschoss. Geöffnet ist es montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr. Am 10. September (Freitag) und am Freitag vor der Wahl, 24. September, ist das Wahlamt von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Zudem öffnet das Wahlamt an zwei Samstagen (4. und 18. September 2021) von 8 bis 13 Uhr. Telefonisch ist das Wahlamt unter der Nummer 05971 / 939565 und per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.


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