Lockdown - Einzelhändler müssen schließen - Einkaufszentren profitieren

Für die „Alte Tischlerei“ in Burgsteinfurt und den ehemaligen „Ihr Platz“ in Borghorst (Foto) sollen mit der Förderung Konzepte erarbeitet werden. Foto: Archiv / WN - Bernd Schäfer

Steinfurt

Steinfurt (sf). Sie hatten schon das ganze Jahr zu kämpfen, im Weihnachtsgeschäft wurde es durch den zweiten harten Lockdown noch schlimmer: Viele Einzelhändler in den Innenstädten werden wahrscheinlich Corona wirtschaftlich nicht überleben. Das werden auch die nun bewilligten Förderbescheide der Bezirksregierung nicht verhindern können.

Die Schließungen im Weihnachtsgeschäft hatten noch einen weiteren bitteren Beigeschmack: Natürlich war dieser unbedingt nötig zur Eindämmung der Corona-Verbreitung im Münsterland, aber wirklich konsequent und eindeutig eben nicht. Schreibwaren, Geschenkartikel, Haushaltswaren, Parfümerien, Schmuck, Kleidung und Textilien – Fachgeschäfte in den Innenstädten mit diesen Sortimenten mussten ihre Türen im Advent schließen und durften nur Bestellungen ausliefern. Einkaufszentren aber, die all diese Artikel auch in ihren Non-Food-Regalen anbieten, durften diese auch weiterhin verkaufen. Konsequent und fair wäre gewesen, wenn Discounter und Märkte diese Sortimente auch nicht hätten verkaufen dürfen. Das allerdings verwaltungstechnisch, organisatorisch und personell zu realisieren, war nicht möglich.

Immerhin: Durch die Fördergelder für die Innenstädte können in vielen Städten und Gemeinden Projekte realisiert werden, die auch dem Einzelhandel zugute kommen. Für die Stärkung der Innenstädte und Zentren hat die Bezirksregierung Münster rund 9.198.343 Euro für 32 Kommunen im Regierungsbezirk bewilligt. Profitieren werden zum Beispiel die Innenstädte von Emsdetten, Lengerich, Metelen, Münster, Rheine, und Steinfurt.

Das Förderprogramm „Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in NRW für das Jahr 2020“ hat das Ziel, die Innenstädte zu stärken und lebenswerte Zentren zu erhalten, die seit Jahrzehnten für die Stadtentwicklungspolitik von besonderer Bedeutung sind. Im Fokus steht dabei der Strukturwandel im stationären Handel, der durch die Corona-Fälle in Steinfurt noch befeuert wurde.

Durch Filialisierungen, Verlagerung von Einkäufen in den Online-Handel und coronabedingte Lockdowns haben die Innenstädte vermehrt mit Leerständen zu kämpfen. Das Sofortprogramm soll dabei helfen, die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken und Zeit zu gewinnen, um neue Lösungen zu entwickeln.

Aus dem Sofortprogramm erhält die Stadt Steinfurt zwei Förderbescheide in einer Höhe von insgesamt 870.403 Euro. In den Stadtteilen Borghorst und Burgsteinfurt sollen durch den Verfügungsfonds „Anmietung“ Leerstände verhindert werden. Darüber hinaus sollen in Burgsteinfurt die Nutzungsmöglichkeiten für die „Alte Tischlerei“ Am Neuen Wall durch eine Machbarkeitsstudie und eine Bauvoranfrage ermittelt werden. Gleiches ist für das Gebäude des ehemaligen „Ihr Platz“ Ecke Münsterstraße/Emsdettener Straße in Borg­horst vorgesehen. In beiden Stadtteilen soll ein Zentren-Management aufgrund geringer personeller Ressourcen entwickelt und die Verödung des Zentrums vermieden werden. Von der Gesamtförderung sind 520.227 Euro für Borghorst und 350.176 Euro für Burgsteinfurt bewilligt worden.


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