Im Oktober beginnt die Winterreifen-Saison!

Foto: privat

Recht & Rat

„Wer auch im Winter jederzeit und in allen Regionen sicher ans Ziel kommen will, sollte bei den Reifen keine Kompromisse machen“, erklärt Christian Koch, Reifensachverständiger bei DEKRA, zur anstehenden Wechselsaison.

„Ein Reifen kann seine Leistungsfähigkeit aber nur dann ausspielen, wenn er eine ausreichende Profiltiefe aufweist“, betont der Reifensachverständige. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Profiltiefe in Deutschland beträgt 1,6 Millimeter, DEKRA empfiehlt jedoch, eine Profiltiefe von mindestens 4,0 Millimetern bei Winterreifen nicht zu unterschreiten. In Deutschland gilt übrigens eine „situative Winterreifenpflicht“. Das bedeutet: Bei winterlichen Straßenbedingungen müssen Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet sein. Das gilt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Als wintertauglich gelten seit Anfang 2019 nur noch Reifen, die das Piktogramm „Berg mit Schneeflocke“ tragen.

Es löst das M+S-Zeichen ab und wird nur nach Bestehen eines Vergleichstests vergeben. Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt im Flensburger Fahrerlaubnisregister, bei Behinderung anderer erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro.


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