Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Dr. Bernd Krabbe (rechts) und Wolfgang Lüken sind Mitglieder im Klinischen Ethik-Komitee (KEK) des UKM Marienhospitals Steinfurt. Während der Abendvisite informieren sie gemeinsam mit Krankenhausseelsorgerin Andrea Wesselmann über ihre Arbeit. Foto: ukm-mhs

Gesundheit

Steinfurt (ukm-mhs/scho). Im klinischen Alltag kommt es nicht selten zu schwierigen Entscheidungssituationen, die sowohl das Behandlungsteam als auch Patienten und Angehörige vor ethische Fragen oder Konflikte stellen können.

Dabei kann es sich zum Beispiel um schwierige Pflegesituationen, die Betreuung von schwer demenziell erkrankten Menschen oder Entscheidungen am Lebensende handeln. Für solche Situationen und Fragestellungen kann am UKM Marienhospital in Steinfurt das Klinische Ethik-Komitee (KEK) beratend hinzugezogen werden. Chefarzt Dr. Bernd Krabbe beantwortet drei Fragen zu diesem Thema.

Wann wird das KEK zur Klärung von Entscheidungssituationen hinzugezogen?

Wenn ein Patient seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann und weder eine Patientenverfügung noch einen Betreuer oder Bevollmächtigten hat, kann eine ethische Fallbesprechung helfen, den mutmaßlichen Patientenwillen festzustellen und eine Handlungsempfehlung abzugeben. Manchmal liegen auch die Meinung des Betreuers und die ärztliche Einschätzung hinsichtlich der Prognose weit auseinander. Auch hier kann eine ethische Fallbesprechung weiterhelfen.
Was passiert in dem Fallgespräch?

Das ethische Fallgespräch ist ein Verfahren, in dessen Rahmen die Angehörigen und das Behandlungsteam vertrauensvoll klären, was der mutmaßliche Wille des Patienten wäre und wie die Wünsche des Betroffenen am besten umgesetzt werden können. Ein Fallgespräch dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten und findet auf der Station statt. Das Ergebnis der Fallbesprechung dient als Lösungsempfehlung.

In einer Patientenverfügung äußern sich Patienten zu Behandlungswünschen, Therapien und Maßnahmen. Die Vorsorgevollmacht regelt, wer die Interessen des Erkrankten vertreten darf. Doch sind die Betroffenen damit für jeden Ernstfall gewappnet?

Wichtig ist, dass man sich im Vorfeld Gedanken machen muss, was passieren soll, wenn man auf die Hilfe anderer angewiesen ist und nicht mehr selbst entscheiden kann. Die Erfahrung zeigt, dass gerade die Patientenverfügung hier häufig nur einen Rahmen bietet, der dann interpretiert werden muss, weil er für die spezielle Situation zu ungenau formuliert ist.

Im Rahmen der Abendvisite online am 27. Oktober um 19 Uhr stellen Chefarzt Dr. med. Bernd Krabbe, Krankenhausseelsorgerin Andrea Wesselmann und Gesundheits- und Krankenpfleger Wolfgang Lüken anhand von Fallbeispielen dar, wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in klinischen Alltag umgesetzt werden.

Die Abendvisite ist eine Veranstaltungsreihe des UKM Marienhospital Steinfurt, der der Familienbildungsstätte Steinfurt und der VHS Steinfurt. Eine Anmeldung per E-Mail ist erforderlich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Die Teilnehmer erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit Zugangsdaten und einer Anleitung.


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