Kfz-Hauptuntersuchung für das Auto

Foto: privat

Auto & Mobil

RECHT und RAT Antonia D. aus Bad Bergzabern: „Bald ist meine Kfz-Hauptuntersuchung für das Auto fällig.

Ich habe aber erst nach Ablauf der Frist einen Termin bei der Prüfstelle bekommen. Erlischt dann für den Zeitraum zwischen Fristende und Termin mein Versicherungsschutz?“

Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO: „Drei Jahre nach der Erstzulassung muss ein Wagen das erste Mal zur HU. Danach wiederholen sich die Untersuchungen in zweijährigen Abständen. Haben Autofahrer einen HU-Termin erst kurz nach Ablauf der HU-Plakette, erlischt nicht gleich der Versicherungsschutz.

Bei einem Unfall reguliert die Haftpflichtversicherung die Schäden auch noch, wenn die HU seit einigen Tagen fällig ist. Ist die Plakette aber mehrere Monate oder gar Jahre abgelaufen, muss der Kfz-Halter bei einem Schaden mit Konsequenzen rechnen: Sollte zum Beispiel ein Gutachter feststellen, dass technische Mängel wie etwa defekte Bremsen zum Unfall führten, werten Versicherer dies als grobe Fahrlässigkeit.

In diesem Fall muss der Unfallverursacher mindestens einen Teil der Schadensumme an seine Versicherung zurückzahlen.


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