Telefonieren ohne Fallstricke

Margarete Michel-Puckert, Beraterin der Verbraucherzentrale im Stützpunkt Ibbenbüren. Foto: Podszun

Finanzen

Ibbenbüren. Während Roaminggebühren fürs Telefonieren, SMS-schreiben und mobile Surfen im EU-Ausland bereits seit dem 15. Juni 2017 abgeschafft sind, werden für Gespräche aus den Heimatnetzen ins Ausland weiterhin satte Aufschläge verlangt.

Die EU wird hierfür voraussichtlich ab dem 15. Mai 2019 Preisobergrenzen festlegen Gleich, ob Gespräche vom Handy oder Festnetz in einen anderen EU-Staat geführt werden, darf eine Gesprächsminute maximal 19 Cent kosten. Für SMS innerhalb der EU dürfen dann höchstens 6 Cent pro Textnachricht berechnet werden.

„Die Neuregelungen sind Teil eines Rechtsrahmens, mit dem die EU-Länder den Netzausbau voranbringen wollen“, erläutert Margarete Michel-Puckert vom Beratungsstützpunkt der Verbraucherzentrale im Rathaus Ibbenbüren. Das Europäische Parlament hat den neuen Vorschriften bereits zugestimmt, formal muss der Rat der EU noch grünes Licht geben, damit die Preisobergrenzen zum 15. Mai in Kraft treten können. Verbraucherschützerin Margarete Michel-Puckert wartet im Beratungsstützpunkt Ibbenbüren im Rathaus immer mittwochs in der Zeit von 10 bis 15 Uhr mit vielen rechtlichen Informationen zu diesem und weiteren Themen auf.


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