Änderungen beim Online-Bezahlen

Margarete Michel-Puckert, Beraterin der Verbraucherzentrale im Stützpunkt Ibbenbüren. Foto: Podszun

Finanzen

Ibbenbüren. Seit dem 14. September gelten EU-weit neue Sicherheitsvorgaben beim Onlinebanking und Bezahlen von Waren und Dienstleitungen per Kreditkarte im Netz. Onlinebanking und -shopping bekommen mittels einer erweiterten Kundenauthorisierung ein doppelt schwer zu knackendes Schloss verpasst.

„Bei jedem Bezahlvorgang von mehr als 30 Euro müssen Kunden künftig anhand von zwei Faktoren nachweisen, dass sie tatsächlich die Person sind, die über das angegebene Konto und die eingesetzte Kreditkarte verfügen können“, erklärt Margarete Michel-Puckert von der Verbraucherzentrale.

Bei der Umsetzung für die Kreditkartennutzung hinken viele Onlineshop-Betreiber allerdings noch hinterher. Auch hier reicht die bloße Angabe von Kartennummer und Sicherheitsziffern beim Bezahlen mit Kreditkarte nicht mehr aus. Die verbindliche Umstellung erfolgt jedoch zu einem späteren Zeitpunkt. Die Verbraucherzentrale NRW erläutert deshalb zunächst die wichtigsten Änderungen, die seit dem 14. September beim Online-Banking gelten:

• Eine Überweisung am PC freigeben per Transaktionsnummer auf Papier (iTAN) geht nicht mehr. Um die Sicherheit bei Transaktionen zu gewährleisten, muss die Authentifizierung des Kunden nunmehr über zwei von drei Faktoren erfolgen, die durch Wissen (PIN-Nummer und TAN), Besitz (per Smartphone, PC, Generator, App) oder Existenz (biometrische Merkmale wie Fingerabdrücke) vermittelt werden.

• Mehrere Alternativen zu den Papier-TAN-Listen: Bei dem als sicher geltenden Chip-Verfahren wird die TAN durch einen zusätzlichen Generator erzeugt, in den man seine Giro-Card steckt. Gleiches gilt für die Verwendung von Photo-TANs. Hier erscheint eine bunte Mosaik-Grafik auf dem PC-Monitor, die über ein spezielles Lesegerät oder einen QRScanner der Banking-App auf dem Smartphone gelesen wird. Beim mTAN-Verfahren erhalten die Bankkunden ihren Zahlungscode hingegen per SMS auf ihr Handy. Bei der Verwendung von Push-TANs handelt es sich um ein App-basiertes Verfahren, bei dem Kunden über die Banking-App oder per Online-Banking ihres Geldinstituts eine Transaktion starten und zur Freigabe eine sogenannte Push-TAN erhalten.

• Ausnahmen bei Kleinstüberweisungen: Bei Transfers von Beträgen bis zu 30 Euro bieten einige Banken ihren Kunden beim Online-Banking eine Überweisung ohne TAN an.

Infos und Beratung erhalten Ratsuchende mittwochs von 10 bis 14 Uhr und von 15 bis 18 Uhr im Rathaus Ibbenbüren, Telefon 05451 / 931-933.


Anzeige


Kleinanzeigen inserieren in der Zeitung


Medienberatung für gestaltete Anzeigen


Mediadaten Verlag Zeitung NRW Steinfurt