Wildcampen: Wo ist es erlaubt?

Wildcampen ist in den meisten Ländern verboten – allerdings nicht in Schottland (links). Wer sein Zelt als Wanderer selbst auf dem Rücken im Rucksack mitschleppen muss, setzt oft auf Ultraleicht-Equipment. Dazu gehört zum Beispiel auch das 1-Mann-Zelt „Tarptent Protrail“ (rechts) – es wiegt nur rund 770 Gramm. Fotos: Schulte Renger

Reisen

(isr). Es verspricht Freiheit und Naturgenuss pur – das wilde Zelten abseits der ausgewiesenen Campingplätze. Leider ist das Wildcampen in Deutschland wie auch in den meisten anderen europäischen Ländern ausdrücklich verboten. Doch es geht auch anders.

Wer die Natur so richtig genießen und abseits der Zivilisation legal sein Zelt aufstellen möchte, sollte sich zum Beispiel Schottland näher angucken. Hier ist das Wildcampen grundsätzlich erlaubt – auf Privatgelände muss man natürlich immer auch die Zusage des Besitzers einholen. Auch Urlauber mit Wohnmobil oder Campervan können sich freuen: Wer in angemessenem Abstand (15 bis 20 Meter) vom Rand öffentlicher Straßen parkt, darf hier ebenfalls in der Regel problemlos übernachten. Passen Sie aber auch hier darauf auf, dass es sich dabei nicht um Privatgelände oder eine landwirtschaftlich genutzte Fläche handelt!

In den skandinavischen Ländern gilt das so genannte „Jedermannsrecht“. Ausgenommen davon sind lediglich die meisten Naturschutzgebiete und Nationalparks. Grundsätzlich jedoch sind etwa Norwegen, Schweden, Finnland, Lettland, Litauen und Estland Paradiese für Wildcamper. Selbiges gilt übrigens auch für Australien.

Doch auch in Deutschland gibt es Ausnahmen:

1. Im Pfälzer Wald gibt es zehn ausgewiesene Plätze abseits der Wege im Wald, die man buchen und auf denen man sechs Zelte für maximal eine Nacht aufstellen darf. Auch den ganzen Platz kann man mieten, wenn man allein sein will (https://www.trekking-pfalz.de/de/trekking-plaetze).

2. In der Sächsischen Schweiz kann man in so genannten Boofen – Felsüberhänge, unter denen trockene Plätze zum Übernachten mit Isomatte und Schlafsack einladen – nächtigen. Das Zelten ist nicht erlaubt.
Es gibt 58 Boofen (http://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/besucherinformation/sonstiges/freiuebernachten).
Immer gilt: Gehen Sie respektvoll mit der Natur um. Frei nach dem Motto: „Nehmen Sie nichts außer Fotos mit – lassen Sie nichts außer Fußabdrücken zurück...“!


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