Das deutsche Markenrecht - Ein Kurzüberblick

Der Schutz einer Marke entsteht erst mit ihrer Eintragung im deutschen Markenregister. Foto: privat

Wirtschaft

Markenrecht - was ist das eigentlich? Das Markenrecht dient dem Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geografischen Herkunftsangaben. Es soll sicherstellen, dass die Verwendung einer Marke nicht ohne die Zustimmung des Markeninhabers erfolgt und diesem Schadensersatzansprüche bei Zuwiderhandlung zustehen.

Gesetzliche Grundlagen bilden das "Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen" (Markengesetz - MarkenG) sowie die "Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes" (Markenverordnung - MarkenV).

Was versteht man unter einer Marke?

Eine Marke ist nicht lediglich eine Produkt- oder Unternehmensbezeichnung. Vielmehr handelt es sich um ein Kennzeichen, welches Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen abgrenzt und individualisiert. Verkörpert wird eine Marke durch ihre konkrete Verwendung im Geschäftsverkehr. Dies kann z. B. durch Bilder, Zeichen, Buchstaben, Designs, Formen oder Farben erfolgen, die für diese Marke stehen und die dem Schutz des Markenrechts unterstellt werden können.

Eine Marke transportiert hierbei stets auch ein Image, welches losgelöst von dem zugrunde liegenden Unternehmen oder Produkt existiert. Sie verkörpert bestimmte Werte, Vorstellungen, Erwartungen, Emotionen und Assoziationen, die an die Marke geknüpft sind.

Ein Beispiel für eine etablierte Marke mit positivem Image ist "Penaten". Hier werden der Name und das Markenzeichen (die hellblaue Farbgebung und das typische Logo mit dem Hirten) mit dem Image von hochwertigen Säuglingspflege-Produkten verknüpft, die ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung genießen. Ein weiteres Beispiel ist die Marke "Meister Proper" mit dem typischen starken Glatzkopf als Maskottchen und dem eingängigen Jingle aus der Werbung. Diese Marke steht für kraftvolle Reinigungsprodukte, die das Putzen besonders leicht und gründlich von der Hand gehen lassen.

Warum das Eintragen einer Marke unbedingt empfehlenswert ist

Der Schutz einer Marke entsteht erst mit ihrer Eintragung im deutschen Markenregister. Es gilt der Grundsatz: ohne Eintragung kein Markenschutz. Eine Ausnahme bilden die sogenannten 'notorisch bekannten Marken'. Hierbei handelt es sich um Marken, die aufgrund ihrer überragenden Bekanntheit auch ohne explizite Eintragung Markenschutz genießen. Ein Beispiel für eine notorisch bekannte Marke ist z. B. Tempo als Bezeichnung für Papiertaschentücher.

Können Marken auch international geschützt werden?

Der Schutz einer eingetragenen Marke nach dem MarkenG gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Dritter könnte eine hier eingetragene Marke im Ausland verwenden, ohne dass der Markeninhaber dagegen vorgehen kann. Dies wird insbesondere dann problematisch, wenn die Marke zukünftig auch im Ausland verwendet werden soll, dort aber bereits von einem Dritten verwendet wird.

Marken können auch europäischer oder internationaler Ebene geschützt werden. Über die sogenannte "Unionsmarke", welche beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen wird, kann ein Markenschutz für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union erreicht werden.

Soll die Marke international geschützt werden, kann gemäß dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) ein Antrag auf internationale Registrierung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gestellt werden. Dies erfolgt über das DPMA, bei dem dann die Länder angegeben werden müssen, für welche der Markenschutz beantragt wird. Die Marke wird dann in ein internationales Register eingetragen und die betroffenen Länder können den Markenschutz entweder anerkennen oder zurückweisen. Nach Anerkennung durch das einzelne Land gelten für den Markeninhaber dann die Schutzvorschriften des jeweiligen Landes.

Markenrechte kennen und durchsetzen

Wer sich mit seinem Unternehmen und seinen Produkten am Markt etabliert, kommt unweigerlich auch mit dem Markenrecht in Berührung. Zum einen kann es passieren, dass er die Markenrechte Dritter verletzt und sich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen aussetzt. Zum anderen können Konkurrenten die eigene Marke für ihre Zwecke ausnutzen oder sie gar schädigen, was erhebliche Auswirkungen auf die eigene Geschäftstätigkeit haben kann. Hier kann es sich lohnen, einen auf das Markenrecht spezialisierten Anwalt, beispielsweise Europajuristin Schenk, hinzuzuziehen.

Spätestens, wenn sich die eigene Marke zu entwickeln und zu etablieren beginnt, sollte ein auf das Markenrecht spezialisierter Rechtsanwalt zurate gezogen werden. Dieser unterstützt bei der Eintragung der eigenen Marke beim DPMA oder der WIPO, setzt eigene Abwehr- und Auskunftsansprüche gegen Dritte durch und hilft bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter gegen die eigene Marke.

Wichtig ist, dass die Eintragung (und damit die Markenrechte) zeitlich auf 10 Jahre befristet sind. Es ist daher unbedingt rechtzeitig ein Verlängerungsantrag zu stellen, um die Markenrechte nicht zu verlieren.


Anzeige


Kleinanzeigen inserieren in der Zeitung


Medienberatung für gestaltete Anzeigen


Mediadaten Verlag Zeitung NRW Steinfurt